Weichenstellung für die Schiene
Wie Stahnsdorf den Weg zum Baurecht meistern kann
Der Stadt- und Umweltplaner Bastian Hirschfelder skizzierte beim Verein „Pro S-Bahn“ im Restaurant Castagno den steinigen Weg zum Bebauungsplan. Weil der Gemeinde Stahnsdorf aktuell die Kapazitäten fehlen, stehen teure Strukturentscheidungen im Raum.
STAHNSDORF. Wie geht es weiter, wenn der städtebauliche Vertrag für ein Großprojekt erst einmal unterzeichnet ist? Diese zentrale Frage stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung des Vereins „Pro S-Bahn“, zu der rund 30 interessierte Gäste im Stahnsdorfer Restaurant Castagno zusammenkamen. Geladen hatte Thomas Ehrich, der rührige Vorsitzende des Vereins. Als Experte des Abends gab Bastian Hirschfelder, anerkannter Stadt- und Umweltplaner sowie Geschäftsführer der HiBU Plan GmbH, einen detaillierten Einblick in die Praxis des Planungsrechts. Seine Kernbotschaft: Der Weg zum rechtsverbindlichen Baurecht ist ein Marathon, der die Gemeinde vor immense personelle und finanzielle Herausforderungen stellt.
Stahnsdorf am Kapazitätslimit: Entwicklungsgesellschaft als Ausweg?
Gleich zu Beginn dämpfte Hirschfelder allzu optimistische Erwartungen an eine schnelle Umsetzung. Das deckt sich mit den Ansichten der Fraktionen. Nach allgemeiner Einschätzung verfügt die Gemeinde Stahnsdorf zurzeit schlichtweg nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten in der Verwaltung, um ein Planungsrecht dieser Größenordnung aus eigener Kraft zu schaffen. Um das Verfahren überhaupt voranzutreiben, müsste voraussichtlich eine eigene Entwicklungsgesellschaft gegründet und zwischengeschaltet werden. Ein solcher Schritt fängt zwar den akuten Fachkräftemangel in der Rathaus-Bürokratie auf, verursacht jedoch erhebliche zusätzliche Kosten, die im kommunalen Haushalt erst einmal abgebildet werden müssen.
Zudem warnte der erfahrene Planer eindringlich davor, das gesamte Areal in einen einzigen, riesigen Bebauungsplan (B-Plan) zu packen. In der Vergangenheit habe man in der Praxis bereits wiederholt schlechte Erfahrungen mit solchen Mammut-Verfahren gemacht. Scheitert oder verzögert sich auch nur ein kleiner Teilbereich eines riesigen B-Plans – etwa durch eine erfolgreiche Klage oder unerwartete Artenschutzprobleme –, blockiert dies sofort das gesamte Projekt. Hirschfelder plädierte stattdessen dafür, das Vorhaben strategisch in mehrere, kleinere B-Pläne aufzuteilen. Dies erhöhe die Flexibilität und minimiere das Risiko langjähriger Totalblockaden.
Die sieben Stufen zum Baurecht
Wie komplex ein solches formelles Bebauungsplanverfahren nach einem städtebaulichen Wettbewerb ist, verdeutlichte Hirschfelder anhand von sieben essenziellen Phasen, die jedes Projekt durchlaufen muss:
- 1. Auswertung des Wettbewerbs und Aufstellungsbeschluss: Das Siegerkonzept des städtebaulichen Wettbewerbs wird fast nie eins zu eins umgesetzt. Das Planungsbüro muss den Entwurf zunächst anhand der Empfehlungen des Preisgerichts und der Vorgaben der Gemeinde überarbeiten. Erst danach fasst der Gemeinderat den formalen Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB), der mit der ortsüblichen Bekanntmachung das Verfahren offiziell startet.
- 2. Frühzeitige Beteiligung (Stufe 1 der Partizipation): In dieser frühen Phase wird die Öffentlichkeit über die Planungsziele informiert. Bürger können erste Bedenken äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB). Parallel werden die Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) – wie Behörden, Versorger und Umweltverbände – einbezogen, um kritische Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz oder Leitungsrechte frühzeitig abzuklopfen.
- 3. Erarbeitung des Planentwurfs und Umweltprüfung: Auf Basis der ersten Rückmeldungen wird die konkrete Planzeichnung samt textlichen Festsetzungen ausgearbeitet. Dieser Schritt erfordert eine Vielzahl von Fachgutachten zu den Themen Lärmschutz, Verkehr und Artenschutz. Zudem ist eine umfassende Umweltprüfung zwingend erforderlich, deren Ergebnisse in einem separaten Umweltbericht zusammengefasst werden.
- 4. Beschluss zur Offenlage: Der Gemeinderat nimmt den ausgearbeiteten Entwurf inklusive der Begründung und des Umweltberichts unter die Lupe. Im sogenannten Billigungsbeschluss stimmt das Gremium dem Entwurf zu und beschließt direkt im Anschluss, diesen offiziell für die Öffentlichkeit auszulegen.
- 5. Förmliche Beteiligung (Stufe 2 der Partizipation): Nun wird es für die Bürger ernst. Der Planentwurf liegt für die Dauer eines Monats in der Verwaltung aus und wird online gestellt (§ 3 Abs. 2 BauGB). In dieser Frist kann jedermann formelle Stellungnahmen und Einwände einreichen. Gleichzeitig geben die Behörden ihre detaillierten Stellungnahmen ab (§ 4 Abs. 2 BauGB).
- 6. Abwägung der Stellungnahmen: Die Gemeindeverwaltung sammelt sämtliche Einwände. Der Gemeinderat muss anschließend die privaten und öffentlichen Interessen gerecht gegeneinander abwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) und beschließen, welche Anregungen in den Plan eingearbeitet und welche zurückgewiesen werden. Hirschfelder gab zu bedenken: Führt die Abwägung zu wesentlichen Änderungen, muss das Verfahren ab der Offenlage (Stufe 4) komplett wiederholt werden.
- 7. Satzungsbeschluss und Inkrafttreten: Sind alle Modifikationen eingepflegt, beschließt der Gemeinderat den B-Plan endgültig als Satzung (§ 10 BauGB) – er wird damit zum lokalen Gesetz. Nach einer eventuell nötigen Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt ist das Verfahren am Ziel: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und schafft endgültig Baurecht.
Ein Zeithorizont von mehreren Jahren
Dass für diesen bürokratischen Marathon viel Geduld nötig ist, zeigt der Blick auf die nackten Zahlen. Hirschfelder betonte, dass ein formelles Bebauungsplanverfahren nach einem städtebaulichen Wettbewerb in der Praxis im Regelfall zwischen anderthalb und drei Jahren dauert. Sollten unerwartete Hürden auftreten oder sich das Verfahren aufgrund der Komplexität und der personellen Engpässe in Stahnsdorf verzögern, kann es sich auch über viele Jahre hinwegziehen. Für den Verein „Pro S-Bahn“ und die Gemeinde bleibt das Projekt damit eine der größten planerischen Aufgaben der kommenden Jahre.
Ehrich gab zum Abschluss der Veranstaltung noch einen kleinen Ausblick. Er plane auch mal Investoren einzuladen. Denn eins wurde an dem Abend auch klar: Wenn sich keine Investoren finden, die Pläne umzusetzen und die Kosten für Infrastruktur zu tragen, dann sind alle Planungen und Gespräche vergebens.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


