Wohnungsnot gegen Paragrafen-Reiterei
Kippt der „Bauturbo“ den Stahnsdorfer "Denkmalschutz" für Mischgebiete?
STAHNSDORF. In Stahnsdorf schwelt ein handfester Streit um die Zukunft der kommunalen Baupolitik. Im Mittelpunkt steht die Frage, was schwerer wiegt: Das starre Festhalten an alten Bebauungsplänen oder der pragmatische Kampf gegen die Wohnungsnot im Berliner Speckgürtel. Konkret geht es um das Objekt in der Ruhlsdorfer Straße 85 – eine Pension, die nach dem Willen des Eigentümers dauerhaft in zwei dringend benötigte Wohnungen umgewandelt werden soll. Doch die Verwaltung stellt sich quer. Nun formiert sich politischer Widerstand gegen die Blockadehaltung im Rathaus.
Die Begründung des Eigentümers für den formlosen Umnutzungsantrag spiegelt die wirtschaftliche Realität wider: Während die Buchungszahlen im klassischen Pensionsgeschäft spürbar zurückgehen, reißt die Nachfrage nach festem Wohnraum in Stahnsdorf nicht ab. Eine klassische Win-Win-Situation, sollte man meinen. Doch der Teufel steckt im Detail.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Quermathe/Grüner Weg“, der für diesen Bereich ein sogenanntes „Mischgebiet“ vorschreibt. Das gesetzliche Grundprinzip sieht hier eine gleichberechtigte Koexistenz von Wohnen und Gewerbe vor. Da in der Vergangenheit in der Nachbarschaft bereits mehrere Umnutzungen genehmigungskonform stattfanden, sieht die Verwaltung nun die rote Linie erreicht. Das Gebiet drohe in Richtung eines reinen Wohngebietes zu „kippen“. Um den Charakter des Mischgebietes zu wahren, empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung daher, dem Antrag die Zustimmung zu versagen. Ein ähnliches Schicksal ereilte bereits 2024 ein geplantes Boardinghouse in der Kieler Straße.
Dabei gäbe es eine juristische Brücke: Den Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches, im Volksmund auch als „Bauturbo“ bekannt. Diese Sonderregelung wurde vom Bundesgesetzgeber explizit geschaffen, um den schleppenden Wohnungsbau zu beschleunigen. Sie erlaubt Befreiungen von den starren Festsetzungen eines Bebauungsplans – selbst dann, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden und ein Mischgebiet rechnerisch ins Wanken gerät.
Da dieser Turbo jedoch die kommunale Planungshoheit berührt, erfordert er zwingend das Ja-Wort der Gemeinde nach § 36a BauGB. Und genau hier will das Rathaus nun den Fuß auf die Bremse stellen. Neben der Sorge um die statistische Mischgebiets-Quote führt die Verwaltung auch den Immissionsschutz an: Man befürchtet künftige Lärm-Konflikte der neuen Mieter mit den angrenzenden Firmen in den Gewerbegebieten „Hamburger Ring“ und „GREEN PARK I“.
Aus den Reihen der Gemeindevertretung, insbesondere von Seiten der AfD-Fraktion, wird nun jedoch scharfe Kritik an der Empfehlung der Verwaltung laut. Die Befürworter der Umnutzung werfen dem Rathaus eine „Verhinderungstaktik“ vor, die an der Lebensrealität der Bürger vorbeigehe.
- Entlastung des Wohnungsmarktes: Es entstehen zwei neue Wohnungen mitten im Speckgürtel, ohne dass die Gemeinde auch nur einen Euro Steuergeld für die Erschließung oder neue Infrastruktur ausgeben muss.
- Schutz des Eigentumsrechts: Ein Eigentümer könne von der Politik nicht gezwungen werden, ein unwirtschaftlich gewordenes Gewerbe künstlich am Leben zu erhalten, nur um eine theoretische Behörden-Quote zu erfüllen.
- Den Bauturbo nutzen: Der Gesetzgeber hat den § 31 Abs. 3 BauGB genau für solche pragmatischen Lösungen geschaffen. Ihn nun aus Prinzip zu blockieren, konterkariere den Sinn des Entbürokratisierungsgesetzes.
- Vorgeschobene Lärm-Argumente: Das Argument des Immissionsschutzes sei in diesem Fall schwach, da sich in dem Gebäude ohnehin schon eine Wohneinheit befindet und auch Pensionsgäste ein Recht auf Nachtruhe haben. Die zwei zusätzlichen Wohnungen würden die bestehende Gemengelage faktisch nicht verändern.
Die kommende Sitzung der Gemeindevertretung verspricht daher eine hitzige Debatte. Die Abgeordneten müssen entscheiden, ob sie dem bürokratischen Sicherheitsdenken der Verwaltung folgen oder den Mut aufbringen, den „Bauturbo“ im Sinne der Stahnsdorfer Bürger zu zünden.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


