Politische Rachefeldzüge statt Bürgerfrieden?

Ein Kommentar

Das Waldviertel in Stahnsdorf könnte so friedlich sein, wäre da nicht der Streit um die große Fläche an der Sputendorfer Straße. Die Familie Riedel setzt sich dort erfolgreich für eine Grünfläche – einen Park für alle – ein. Dass Investoren und Eigentümer davon wenig begeistert sind und die Gerichte bemühen, ist die eine Seite. 

Doch die Auseinandersetzung hat eine neue, unschöne Ebene erreicht: die gezielte Diskreditierung der Anwohner. Interessierte Kreise haben Bewohner des Viertels wegen Verstöße gegen den Bebauungsplan (B-Plan 5A) angeschwärzt. Das steht eindeutig im Zusammenhang mit dem Kampf um den Park. Und ja, manche Hecke steht falsch, manche Terrasse ist etwas zu groß. 

Allerdings hat Verwaltung bereits klargestellt: Die Grundzüge des Bebauungsplans sind dadurch nicht berührt. Viele Bürger handelten zudem im guten Glauben, da der Landkreis Nachbarn bereits Genehmigungen für ähnliche Überbauungen erteilt hatte – trotz bestehenden Bauplans. Um Rechtsfrieden zu schaffen und unnötige Bürokratie zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, Ausnahmen pauschal zuzulassen. Ein vernünftiger Weg, um das Thema nach über 30 Jahren endlich „abzuräumen“. 

Doch CDU, Grüne, SPD und Teile des BfB stellten sich quer. Sie fordern Einzelprüfungen für jeden Quadratmeter. Hinter dieser Forderung vermutet die AfD-Fraktion ein durchsichtiges Manöver: Man will sich offenbar die Hintertür offenhalten, um ausgerechnet bei einigen, die man auf dem Kieker hat, keine Ausnahme zuzulassen. Das wäre schlicht rechtsmissbräuchlich. 

In einem Rechtsstaat müssen nämlich gleiche Sachverhalte auch gleich behandelt werden. Dieses Verfahren ist deshalb mehr als fragwürdig. Anstatt der Verwaltung unnötige Arbeit aufzubürden und Bürger für Sachverhalte, die jahrzehntealt sind, zu gängeln, sollte man das Thema im Sinne der Gemeinschaft lösen. 

Besonders brisant dabei ist aber auch: Kein Bürger kann rechtlich dazu gezwungen werden, überhaupt einen solchen Antrag auf Ausnahme zu stellen – auch wenn sich das einige Gemeindevertreter in ihrer Wunschvorstellung so ausmalen. Wer glaubt, die Anwohner damit in ein bürokratisches Korsett zwängen zu können, irrt also gewaltig, zumal die Sachverhalte durch mehrfachen Eigentumswechsel noch komplexer werden. 

Die einzigen, die am Ende wirklich Grund zur Freude haben, sind die Juristen. Sie dürfen sich über die komplizierten Verrenkungen und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten freuen, die diese Entscheidung unweigerlich nach sich zieht. Für die Bürger, denen es eigentlich nur um Rechtsfrieden und ein friedliches Miteinander im Viertel geht, ist das Ganze hingegen ein Schlag ins Gesicht.

Doch im Hauptausschuss wurde beschlossen, den dornige Weg der Einzelfalllösung und des Rechtsstreits zu gehen.  Wer heute versucht, engagierte Bürger durch bürokratische Willkür abzustrafen, wird jedoch die Quittung dafür nicht nur juristisch erhalten. Die Bürger im Waldviertel vergessen nicht, wer hier auf „Rache“ aus ist und wer auf Vernunft setzt. 

Dass das Thema jetzt jahrelang noch Gerichte beschäftigen wird, kann also nicht im Interesse der Gemeinde und der Parteien sein. Doch wer auf Vergeltung sinnt, dem ist das wohl egal. Die Juristen werden sich über die Verrenkungen freuen, die da anstehen, Bürger, die an Rechtsfrieden interessiert sind, weniger. Ein Trauerspiel. 

 Herzlich

Christian Kümpel

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