Park-Abzocke in der Wannseestraße?

Wenn der Lidl-Einkauf zur 27-Stunden-Falle wird

STAHNSDORF.   Wer bei Lidl in der Wannseestraße kurz seine Einkäufe erledigt, erwartet beim Verlassen des Parkplatzes alles – nur keine Rechnung über einen Hotelaufenthalt. Doch genau das erleben derzeit Kunden der Mobility Hub Parkservice GmbH. Der Vorwurf: Anstatt der tatsächlichen 30 Minuten Parkzeit wirft das System eine Parkdauer von 27 Stunden aus. Die Forderung: 35 Euro (oder mehr) wegen Verstoßes gegen die Höchstparkdauer.

Das System von Mobility Hub basiert auf einer automatisierten Kennzeichenerfassung. Kameras scannen das Auto bei der Einfahrt und bei der Ausfahrt. Die Differenz ergibt die Parkzeit.

Im Fall der 27-Stunden-Forderung liegt meist ein Systemfehler vor: Die Kamera hat zwar die Einfahrt am ersten Tag registriert, aber die Ausfahrt nach 30 Minuten nicht korrekt erfasst. Wenn derselbe Kunde am nächsten Tag erneut auf den Parkplatz fährt und das System diesmal nur die Ausfahrt registriert, verknüpft der Algorithmus die erste Einfahrt mit der zweiten Ausfahrt. Aus einem schnellen Einkauf wird so ein vermeintliches Dauerparken über Nacht.

Statt eines freundlichen Hinweises erhalten Betroffene oft direkt Post mit einer Zahlungsaufforderung. Die Mobility Hub Parkservice GmbH argumentiert, dass mit dem Befahren des Geländes ein privatrechtlicher Vertrag zu deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande gekommen sei. Wer die Höchstparkdauer überschreitet, schuldet eine Vertragsstrafe.

Das Problem: Die Beweislast wird oft auf den Kunden abgewälzt. Das Unternehmen vertraut blind auf seine Kameradaten, auch wenn diese technisch lückenhaft sein können.

Juristisch gesehen ist die Sache klar: Eine Vertragsstrafe ist nur dann rechtmäßig, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

  1. Fehlerhafte Erfassung: Wenn Sie belegen können, dass Sie nur 30 Minuten vor Ort waren, fehlt die Grundlage für die Forderung.
  2. Transparenz: Die Schilder müssen so angebracht sein, dass man sie beim Einfahren nicht übersehen kann. In der Wannseestraße wird oft kritisiert, dass die Bedingungen im Vorbeifahren kaum lesbar sind.
  3. Unverhältnismäßigkeit: Eine Forderung von 35 Euro steht oft in keinem Verhältnis zum entstandenen „Schaden“ des Betreibers.

Sollten Sie eine solche unberechtigte Forderung erhalten, bewahren Sie Ruhe, aber ignorieren Sie das Schreiben nicht.

  • Beweise sichern: Suchen Sie den Kassenbon Ihres Lidl-Einkaufs. Dieser belegt zumindest, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt im Laden waren. Noch besser sind Google-Maps-Zeitachsen, Zeugenaussagen oder Dashcam-Aufzeichnungen, die belegen, dass das Auto zwischendurch woanders geparkt hat.
  • Schriftlicher Widerspruch: Schreiben Sie an Mobility Hub. Erklären Sie sachlich, dass die Zeitangabe falsch ist und Sie das Fahrzeug zwischenzeitlich entfernt hatten. Fordern Sie das Unternehmen auf, die Forderung zu stornieren und Ihnen dies schriftlich zu bestätigen.
  • Lidl informieren: Oft ist den Filialleitern die Aggressivität der Parkraumbewirtschafter unangenehm, da sie Kunden vergraulen. Gehen Sie mit Ihrem Beleg zum Filialleiter in der Wannseestraße – in vielen Fällen können diese eine Stornierung auf dem Kulanzweg veranlassen.
  • Keine voreilige Zahlung: Wer zahlt, erkennt die Forderung meist an. Eine Rückforderung ist danach extrem mühsam.

Der Fall in der Wannseestraße zeigt die Schattenseiten der digitalen Parkraumüberwachung. Was als „bequemer Service ohne Parkscheibe“ beworben wird, entpuppt sich durch fehlerhafte Technik oft als Ärgernis für ehrliche Kunden. Lassen Sie sich nicht von Inkasso-Drohungen einschüchtern, wenn Sie nachweislich im Recht sind.

Herzlich

Christian Kümpel

Bild: Symbolbild   (Foto Pixabay)

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