Haushaltssperre droht

Kreistag Potsdam-Mittelmark lehnt Kürzungen bei Ausgleichszahlungen ab

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark steckt in einer massiven Finanzkrise. Mit einem drohenden Defizit von bis zu 38 Millionen Euro bis Jahresende steht die Verwaltung unter Druck. Doch der Kreistag setzt ein deutliches Zeichen gegen den Sparkurs des Landrats und sichert die Ausgleichszahlungen für ärmere Kommunen – ein Schritt, der nun drastische Sparmaßnahmen an anderer Stelle erzwingen könnte.

  1. Landrat Marko Köhler (SPD) hatte angesichts des prognostizierten Defizits vorgeschlagen, die sogenannten Ausgleichszahlungen – Gelder, die der finanzstarke Kreis an strukturschwache und ärmere Kommunen zur Unterstützung weiterleitet – auszusetzen. Dies sollte helfen, das drohende Millionen-Minus im Kreishaushalt abzufedern.

Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat sich jedoch in einer Entscheidung gegen den Landrat gestellt und beschlossen, die Mittel für die Gemeinden, beispielsweise für den Klinkengrund in Bad Belzig, beizubehalten. Die Abgeordneten argumentierten, dass Kürzungen bei den Kommunen ein „völlig falsches Signal“ seien und die Infrastruktur vor Ort schwächen würden.

Die Lage ist prekär: Der Landkreis steuert auf ein Defizit von ca. 38 Millionen Euro bis Jahresende zu, wobei einige Berichte sogar von drohenden 40 Millionen Euro sprechen. Als Hauptursachen gelten stark steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich. Der Haushalt 2026 wurde beschlossen, jedoch muss der Kreis nun tief in die Rücklagen greifen, um die 27 Millionen Euro Defizit auszugleichen, wie die MAZ berichtet.

Konsequenzen: Was bedeutet eine Haushaltssicherung?

Da die Ausgleichszahlungen nun doch fließen und das Defizit nicht durch deren Streichung verringert wird, muss die Kreisverwaltung nun andere Sparvorschläge machen. Laut MAZ ist die Gefahr einer sogenannten Haushaltssicherung real.

Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Landkreis seinen Haushalt nicht mehr aus eigenen Mitteln ausgleichen kann und die Rücklagen aufgebraucht sind, greift die Rechtsaufsichtsbehörde (Landesinnenministerium) ein.

  1. Eingeschränkte Handlungsfähigkeit: Der Kreis darf nur noch Ausgaben tätigen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist (Pflichtaufgaben). Freiwillige Leistungen (z.B. Sportförderung, Kultur, bestimmte soziale Projekte) können extrem gekürzt oder gestrichen werden.
  2. Genehmigungspflicht: Jeder neue Ausgabeposten muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
  3. Sparzwang: Der Kreis muss einen detaillierten Plan vorlegen, wie er das Defizit in den kommenden Jahren abbauen will.

Wie geht es weiter?

Landrat Köhler warnt vor einer „schweren finanzwirtschaftlichen Zukunft“. Der Kreistag muss nun in den kommenden Sitzungen über konkrete Sparmaßnahmen entscheiden, um eine offizielle Haushaltssicherung abzuwenden. Das Ringen zwischen dem solidarischen Anspruch der Kommunen und der Notwendigkeit einer gesunden Kreisfinanzierung tritt damit in eine entscheidende Phase.

PM/Kü

Bild: Symbolbild  (Foto Pixabay)

 

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