Wie weiter mit dem S-Bahnumfeld?
Millionenrisiken im Gemeinderat
STAHNSDORF. Die Weichen für das künftige S-Bahn-Quartier an der Sputendorfer Straße sind gestellt – nur fragt sich: Was ist der richtige Weg zur Baulandmobilisierung? Denn nun, da der städtebauliche Wettbewerb im Juni beendet worden ist und es lediglich noch um kleinere Nacharbeiten geht, steht die Gemeinde vor der Mammutaufgabe, das rund 37 Hektar große Areal zu entwickeln. Weil sich wesentliche Teile der Flächen in Privatbesitz befinden, rückt deshalb das Problem in den Fokus, mit welchen rechtlichen Instrumenten Zugriff auf die Grundstücke erlangt werden soll.
Die AfD-Fraktion hat hierzu einen Antrag eingebracht, der die unverzügliche Vergabe eines unabhängigen, externen Wirtschaftsgutachtens fordert. Die Expertise, deren Kosten auf mindestens 30.000 Euro geschätzt werden, soll die Chancen und finanziellen Folgekosten verschiedener bodenrechtlicher Optionen detailliert vergleichen. Im Raum stehen das gesetzliche Umlegungsverfahren, kooperative städtebauliche Verträge sowie als Ultima Ratio das Enteignungsverfahren.
In der Begründung des Antrags warnt die AfD vor einer pauschalen Androhung von Enteignungen. Dies berge das Risiko, das gesamte Großprojekt durch jahrzehntelange Gerichtsprozesse zu blockieren und zu einem „finanziellen Fass ohne Boden für die Steuerzahler“ zu machen. Man stehe konsequent für den Schutz des Privateigentums gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes. Das Gutachten soll verhindern, dass die Gemeinde in ein juristisches und finanzielles Chaos gerät.
Unter Experten gilt eine solche Risiko- und Chancenanalyse bei Projekten dieser Größenordnung als fachlich absolut üblich, um kommunales Vermögen vor unvorhersehbaren Entschädigungsklagen oder Planungsfehlern zu schützen. Dennoch gilt das Papier in der kommenden Gemeindevertretung als politisch chancenlos. Aufgrund der im Rat etablierten „Brandmauer“ gegenüber Anträgen der AfD-Fraktion zeichnet sich eine deutliche Ablehnung durch die anderen Fraktionen ab, unabhängig davon, wie sinnvoll der Antrag ist.
Trotz der absehbaren formalen Ablehnung könnte der Vorstoß dennoch eine politische Wirkung entfalten. Beobachter des Stahnsdorfer Rathausgeschehens gehen davon aus, dass der Antrag die Gemeindevertreter und die Verwaltung nachhaltig für die rechtlichen Risiken sensibilisieren wird. Die Debatte um die hohen Hürden von Enteignungen ist damit offiziell aktenkundig. Sollten die Gemeindevertreter deshalb – zum Beispiel, weil man kein Gutachten angefragt hat – Stahnsdorf in ein politisches, finanzielles und planerisches Durcheinander stürzen, indem in Teilen enteignet wird, wird die AfD-Fraktion vermutlich auf ihren Antrag zurückkommen. Dann heißt es: Wir haben euch gewarnt!
Es ist in der Kommunalpolitik im Übrigen kein seltenes Phänomen, dass abgelehnte Oppositionsanträge zu einem späteren Zeitpunkt von den Mehrheitsfraktionen oder der Verwaltung in modifizierter Form – etwa als behördeninterne Wirtschaftlichkeitsprüfung – wieder aufgegriffen werden. Jedenfalls wird das Thema jetzt angesprochen und allein dadurch auf Risiken aufmerksam gemacht. Was die Gemeinde daraus macht, bleibt abzuwarten.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


