Machtkampf im Kreis Potsdam-Mittelmark
Steht Potsdam-Mittelmarks Vize vor der Abwahl?
Bad Belzig. In der Kreisverwaltung von Potsdam-Mittelmark hat sich der schwelende Konflikt an der Verwaltungsspitze dramatisch zugespitzt. Wie die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) berichtet, wurde gegen den Zweiten Beigeordneten, Dr. Christoph Löwer (CDU), ein offizielles Disziplinarverfahren eingeleitet. Damit erreicht die politische Auseinandersetzung zwischen dem SPD-geführten Landratsamt und dem christdemokratischen Spitzenbeamten eine neue Eskalationsstufe. Das Vertrauensverhältnis gilt laut internen Kreisen als nachhaltig zerrüttet; im Raum steht nun sogar ein formelles Abwahlverfahren im Kreistag.
Bereits im Spätsommer hatte Landrat Marko Köhler (SPD) Fakten geschaffen und Löwer im Rahmen einer umfassenden Neuorganisation der Geschäftsverteilung fast alle wesentlichen Zuständigkeiten entzogen. Dem Beigeordneten verblieben lediglich die Fachdienste Landwirtschaft sowie Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Große und politisch einflussreiche Ressorts wie Bauen, Umwelt und Wirtschaft wurden stattdessen auf den Landrat selbst und den Ersten Beigeordneten Dr. Steven Koch (SPD) aufgeteilt. Während die Kreisverwaltung diesen Schritt damals offiziell als rein organisatorische Entscheidung deklarierte, spekulierten Beobachter schon länger über tiefere Gräben.
Nun dringen konkrete Vorwürfe an die Öffentlichkeit. Nach Informationen der MAZ wirft die Kreisverwaltung dem CDU-Politiker vor, vertrauliche Informationen unbefugt weitergegeben und eigenmächtige Entscheidungen außerhalb seiner Kompetenzen getroffen zu haben. Zudem belastet ein personelles Hick-Heck das Verhältnis: Löwer war offenbar zweimal als neuer Geschäftsführer des kreiseigenen Technologie- und Gründerzentrums (TGZ) vorgesehen, sagte jedoch beide Male kurz vor der finalen Vertragsunterzeichnung ab.
Für die CDU-Kreistagsfraktion bedeutet das Verfahren ein politisches Dilemma. Einerseits verliert die Partei durch die Entmachtung Löwers erheblich an administrativem Einfluss im Landkreis. Andererseits wiegen die im Raum stehenden dienstrechtlichen Vorwürfe des Geheimnisverrats schwer. Da es sich um ein formelles Disziplinarverfahren handelt, stehen die rechtlichen Fakten im Vordergrund, was den politischen Handlungsspielraum für eine rein parteipolitische Verteidigung einschränkt. Die Kreispolitik steht nun vor der Frage, wie die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gesichert werden kann, sollte es im Kreistag tatsächlich zu einem fraktionsübergreifenden Abwahlverfahren kommen.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


