Hafenbrücke Teltow
GUT fordert Kurskorrektur statt Aus für das Projekt
TELTOW. Die Zukunft der geplanten Hafenbrücke am Teltowkanal steht zur Debatte. Während die Stadtverwaltung mit der Drucksache 048/2026-NEU auch das komplette Aus des Projekts zur Option stellt, macht sich die Fraktion GUT (Gemeinsam Unabhängig Teltow) für eine Fortführung stark – wenn auch mit angepasster Planung.
In einem aktuellen Änderungsantrag wendet sich die Stadtverordnete Antje Aurich-Haider (GUT) entschieden gegen den Vorschlag, den Plan für eine Brücke über die Hafeneinfahrt endgültig zu begraben. Die Fraktion fordert stattdessen, die Brücke als festen Bestandteil künftiger Planungen zu sichern, auch wenn die finanziellen Mittel für den Bau aktuell fehlen.
Sicherheit für Radfahrer im Fokus
Die Begründung der GUT-Fraktion zielt vor allem auf die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Radwegenetzes ab. Würde die Brücke nicht gebaut, bliebe der Fuß- und Radweg an der Kanalaue auf der Südseite dauerhaft unterbrochen.
Die Folgen ohne Brücke wären laut Antrag gravierend:
- Gefährliche Verkehrsführung: Radfahrer aus Richtung Westen müssten am Zeppelinufer entweder verkehrswidrig als „Geisterfahrer“ agieren oder die Fahrbahn ohne Querungshilfe überqueren.
- Unfallschwerpunkt: Die Einmündung am Industriemuseum gilt bereits jetzt als Unfallschwerpunkt. Ein erhöhtes Aufkommen von querenden Radfahrern würde das Risiko für Kinder, Jugendliche und Freizeitradler weiter verschärfen.
Planungssicherheit trotz Ebbe in der Kasse
Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Bau der Brücke bei künftigen Projekten auf dem Hafengelände – etwa dem Bau des Hafengebäudes – faktisch nicht verhindert werden darf. Die Brücke soll an moderne bautechnische Gegebenheiten angepasst werden und darf in ihrem Verlauf von den ursprünglichen Plänen abweichen, um flexibler auf die Situation vor Ort reagieren zu können.
Kritik an der Verwaltungsvorlage
Scharfe Kritik übt Aurich-Haider an der Begründung der Stadtverwaltung. Ein bloßer Verweis auf „finanzielle Engpässe“ sei kein sachlicher Grund, ein Projekt dieser Bedeutung für das Stadtbild und die Infrastruktur fallen zu lassen. Zudem stünde ein Verzicht im Widerspruch zu bestehenden Bebauungsplänen und bereits beschlossenen Ausführungsplanungen (DS-113/2014) für den Stadthafen Teltow.
„Nur mit der Hafenbrücke wird der Radweg entlang des Kanals zwischen Warthestraße und Knesebeckbrücke ohne gefährliche Unterbrechung nutzbar sein“, so das Fazit des Antrags. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung wird zeigen, ob Teltow die Vision eines durchgängigen Uferwegs aufrechterhält oder der Brücke eine Absage erteilt.
PM/Kü
Bild: Symbolbild Hafen (Foto Pixabay)


