Wärmewende in TKS
Wie es mit dem Gasnetz in der Region weitergeht
REGION. Die kommunale Wärmeplanung stellt Städte und Gemeinden vor große Aufgaben. Hauseigentümer in Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) fragen sich zunehmend, wie zukunftssicher ihre Erdgasversorgung ist und welche Pläne der Infrastrukturbetreiber verfolgt. Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, die das über 14.000 Kilometer lange Gasnetz in der Region betreibt, sorgt nun für erste Klarheiten – verweist bei vielen Detailfragen jedoch auf noch ausstehende gesetzliche Rahmenbedingungen.
Ein konkreter Netztransformationsplan oder ein sogenannter Verteilnetzentwicklungsplan liegt für die TKS-Region derzeit noch nicht vor. Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aktuell erst noch geschaffen werden.
Aus diesem Grund kann die NBB zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Stilllegungs-Szenarien oder Rückbau-Zeitplänen für einzelne Straßen und Gebiete treffen. Erst wenn die gesetzlichen Anforderungen feststehen, lassen sich konkrete Transformationsrichtungen für das lokale Gasnetz ableiten.
Für Verbraucher, die auch in den kommenden Jahren auf Gas angewiesen sind, gibt es eine beruhigende Nachricht beim Blick auf die Kosten: Da die NBB ein einheitliches Netzgebiet über vier Bundesländer hinweg betreibt und aktuell keine Stilllegungen einzelner Netzteile plant, erwartet das Unternehmen vorerst keinen Einfluss sinkender Nutzerzahlen auf die lokalen Netzentgelte. Auch die Versorgungssicherheit soll in der Übergangsphase in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit garantiert bleiben.
Obwohl das Gasnetz in Stahnsdorf und Umgebung bereits technisch „H2-ready“ ist, wird Wasserstoff im privaten Bereich wohl eine untergeordnete Rolle spielen. Die NBB geht davon aus, dass Wasserstoff primär in der Industrie sowie zur Abdeckung von Spitzenlasten in Fern- und Nahwärmenetzen eingesetzt wird.
Eine echte und langfristige Alternative für private Haushalte mit Gasheizung stellt hingegen Biomethan dar. Das CO₂-neutrale Gas ist laut NBB nicht nur als Übergangslösung gedacht: Hauseigentümer können ihre Anlagen auch über das Jahr 2045 hinaus mit Biomethan betreiben. Dies ist auch im kürzlich verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz so verankert.
Bei der Abstimmung zwischen dem Erhalt des Gasnetzes und dem Ausbau von Fern- oder Nahwärmegebieten sieht die NBB vor allem die Kommunen in der Pflicht. Für das Gelingen der Wärmewende sei ein konstruktiver und koordinierter Austausch aller Infrastrukturbetreiber und Stakeholder notwendig, bei dem die Verwaltung die steuernde Rolle einnehmen muss.
Wer die Kosten für die physische Trennung oder den Rückbau eines Gas-Hausanschlusses trägt, wenn Eigentümer auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen, ist momentan völlig offen. Diese Frage wird aktuell sowohl vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem laufenden Verfahren als auch vom Gesetzgeber in der EnWG-Novelle verhandelt.
Wer Beratung für den Wechsel auf klimaneutrale Heizungsalternativen sucht, wird bei der NBB übrigens nicht fündig. Der Netzbetreiber sieht sich rein als Umsetzer von Kundenwünschen und verweist für die Energieberatung an unabhängige Experten, Verbände oder vertrieblich ausgerichtete Energieversorger.
PM
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


