S-Bahn-Verlängerung nach Stahnsdorf
Schneckentempo trotz tickender Uhr
TELTOW/STAHNSDORF. Es ist ein verkehrspolitisches Mammutprojekt für die Region: Die Verlängerung der S-Bahnlinie S25 vom aktuellen Endbahnhof Teltow Stadt bis zur Sputendorfer Straße in Stahnsdorf im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030. Während die Fristen für die Planungen unaufhaltsam verstreichen, wirft die administrative Umsetzung in den Rathäusern jedoch Fragen auf. Wie bekannt wurde, soll die Stadt Teltow einen Flächentausch mit der Nachbargemeinde Stahnsdorf prüfen. Ein überfälliger Schritt, der angesichts des bisherigen Prozedere jedoch reichlich spät kommt. Immerhin fällte Stahnsdorf schon im November 2025 einen entsprechenden Beschluss, der entsprechende Verhandlungen vorsah.
Hintergrund des geplanten Tauschs ist eine geografische Besonderheit der Entwurfsplanung: Der künftige S-Bahnhaltepunkt Iserstraße wird nach aktuellem Stand überwiegend auf Stahnsdorfer Gemarkung liegen und nur zu einem kleinen Teil auf Teltower Stadtgebiet. Um klare Verhältnisse für die Gebiets- und Umfeldentwicklung zu schaffen, soll Bürgermeister André Freymuth nun offiziell von der Stadtverordnetenversammlung in Teltow beauftragt werden, die Anforderungen und Folgen einer solchen Gebietsänderung zu prüfen.
Die To-do-Liste für die Verwaltung ist lang, denn ein echter Gebietstausch greift tief in das Kommunalrecht ein und zieht einen enormen bürokratischen Rattenschwanz nach sich. Es ist genau dieser bürokratische Aufwand, weshalb Kommunen dieses Mittel meistens meiden. Zum einen geht es um eine gravierende steuerrechtliche Verschiebung: Mit dem Land wandern auch die künftigen Gewerbesteuer- und Grundsteuereinnahmen dauerhaft an die andere Gemeinde. Zum anderen ist der Abstimmungsbedarf immens. Beide Kommunalparlamente – also Stadtverordnete und Gemeindevertretungen – müssen zwingend zustimmen. Zudem müssen die Verträge von den Kommunalaufsichtsbehörden genehmigt werden. Nicht zuletzt fallen erhebliche Folgekosten für Vermessungen, Grundbucheinträge und Anpassungen in den Katasterämtern an.
All diese Aspekte müssen nun in Teltow analysiert und die rechtlichen Details für einen Gebietsänderungsvertrag mühsam ausgearbeitet werden. Wann die Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden, steht vor diesem Hintergrund in den Sternen. Ob man das Tempo etwas steigert, ist eher unwahrscheinlich. Immerhin hat man au Teltower Seite keinen Druck. Auch der Ausgang ist offen, und man darf durchaus skeptisch sein. Immerhin sind ja nicht wenige in Teltow der Meinung, dass sich ruhig Stahnsdorf um den Bahnhof an der Iserstraße kümmern darf, der ja auch der Kommune, die im Eigentum der Fläche ist, Kosten und Planungen aufbürdet.
An der Stelle soll aber auch daran erinnert werden, dass es vor über 35 Jahren in der Region einen spektakulären Gebietstausch gab, und zwar zwischen zwei Systemkonkurrenten. Mit dem Stichtag 1. Juli 1988 fiel das Gebiet der Wüste Mark – die Fläche liegt unweit südlich des Potsdamer Damms (Landesstraße L76), der Stahnsdorf mit Potsdam verbindet – offiziell an die DDR und wurde Stahnsdorf zugeordnet. Dafür erhielt West-Berlin Flächen am Potsdamer Platz. Nur 16 Monate später fiel die Berliner Mauer, wodurch die mühsam verhandelten territorialen Inseln und Grenzen zwischen Stahnsdorf und Berlin hinfällig wurden – die Flurgrenzen blieben jedoch bestehen. Was damals gelang, war ein kleines Wunder. Ob zwischen Teltow und Stahnsdorf ein ähnliches Wunder gelingt, bleibt abzuwarten.
Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


