Gewerbe-Zukunft statt reiner Solarfläche?
Stahnsdorfs strategische Entwicklung
STAHNSDORF. In der Gemeinde Stahnsdorf bahnt sich eine richtungsweisende Entscheidung über die Nutzung der letzten großen Flächenreserven bei Markgrafhof an. Während der bundesweite Druck zur Energiewende wächst, unterstreicht die Gemeindeverwaltung die essenzielle Bedeutung dieser Flächen für die kommenden Jahrzehnte. Ein aktueller Antrag der HP Concepts GmbH auf Errichtung eines Solarparks („PVA Stahnsdorf-Ost“) sorgt dabei für erheblichen Diskussionsstoff – denn das Vorhaben kollidiert massiv mit den langfristigen Zielen des beschlossenen Gemeindeentwicklungskonzepts INSEK 2035.
Stahnsdorf steht vor einem weiteren Attraktivitätsschub: Die geplante S-Bahn-Anbindung wird die Gemeinde noch enger mit Berlin verknüpfen. Schon heute sind etablierte Standorte wie der Techno Park, die Quermathe oder der Green Park nahezu vollständig ausgelastet oder werden es in naher Zukunft sein. Die Nachfrage von Unternehmen ist ungebrochen hoch, da die verkehrsgünstige Lage an der L77n ideale Bedingungen bietet.
Die Verwaltung stellt daher unmissverständlich klar: Um Stahnsdorf nicht nur als reinen „Wohnort“ für Pendler, sondern als lebendigen, autarken „Arbeitsort“ zu erhalten, muss die Fläche östlich der L77 bis zur Gemarkungsgrenze nach Teltow konsequent für die Gewerbeentwicklung gesichert werden. Ein großflächiger Solarpark an dieser Stelle würde diese wertvollen Potenziale für Jahrzehnte blockieren. Die Chance auf wertschöpfende Neuansiedlungen, wohnortnahe Arbeitsplätze und stabile Gewerbesteuereinnahmen würde damit langfristig verspielt.
Rechtliche Hürden und die Gefahr des vorhabenbezogenen B-Plans
Die größte Hürde für das Projekt der HP Concepts GmbH ist rechtlicher Natur: Das Areal ist bereits Teil des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 29. Die geplante Photovoltaikanlage überschneidet sich geografisch so stark mit diesem Verfahren, dass eine Genehmigung ohne massive Umplanungen kaum denkbar ist.
Zwar steht die Entscheidung im Raum, ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 31) einzuleiten, doch die Verwaltung mahnt hier zur besonderen Vorsicht. Ein solches Instrument bringt für die Gemeinde oft entscheidende Nachteile mit sich:
- Verlust der Flexibilität: Die Gemeinde bindet sich rechtlich eng an das ganz spezifische Projekt eines einzelnen Investors. Ändern sich die wirtschaftlichen Bedarfe oder die Technologie, bleibt die Fläche blockiert.
- Eingeschränkte Planungshoheit: Anstatt eine breite, nachhaltige Gebietsentwicklung für einen gesunden Branchenmix zu steuern, wird der Plan exakt auf das Vorhaben zugeschnitten. Das Heft des Handelns liegt damit faktisch beim Investor, nicht bei der Allgemeinheit.
Die Verwaltung betont, dass sie grüne Energie nicht grundsätzlich ablehnt. Ihr Ziel ist jedoch eine „klimaangepasste Gewerbeentwicklung“. Anstatt die Fläche lediglich mit Modulen zu überbauen, sollen nachhaltige Gewerbekonzepte realisiert werden, die Architektur und Ökologie verbinden.
Das weitere Verfahren: Der Investor trägt das volle Risiko
Trotz der fachlichen Bedenken der Verwaltung könnte das Verfahren nun formal gestartet werden, wobei die Gemeinde strikte Bedingungen stellt:
- Kostentragung: Der Vorhabenträger muss sämtliche Planungs- und Folgekosten über einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) übernehmen. Die Gemeindekasse trägt kein finanzielles Risiko.
- Umfassende Beteiligung: Öffentlichkeit und Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) werden intensiv einbezogen. Jeder Einwand – insbesondere zur Konkurrenz mit Gewerbeansiedlungen – wird gewichtet.
- Anpassungszwang: Eine finale Entscheidung ist erst möglich, wenn der Geltungsbereich rechtlich sauber vom B-Plan Nr. 29 abgegrenzt wurde.
Fazit der Verwaltung: Stahnsdorf benötigt Flächen, die mit der Gemeinde „mitatmen“ können. Ein starrer Solarpark auf dem wertvollsten Gewerbegrund der Region widerspricht dem Ziel einer starken Wirtschaftsentwicklung.
PM/Kü
Bild: Symbolbild (Foto Pixabay)


