Stahnsdorf diskutiert Silvester-Böllerei

Hat es sich bald ausgeböllert?

STAHNSDORF.   Für die einen gehört es zur gelebten Tradition, für die anderen ist es der pure Stress für Mensch, Tier und Umwelt: das Silvesterfeuerwerk. In der Gemeinde Stahnsdorf könnte der Jahreswechsel 2026/2027 jedoch deutlich ruhiger eingeläutet werden als gewohnt. Die SPD-Fraktion hat eine Beschlussvorlage eingebracht, die eine spürbare zeitliche und räumliche Einschränkung von reinem Knallfeuerwerk prüfen soll.

Geht es nach den Initiatoren, soll das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung – im Volksmund schlicht „Böller“ genannt – am 31. Dezember 2026 vor 23:00 Uhr und am 1. Januar 2027 nach 01:00 Uhr untersagt werden. Das traditionelle Mitternachtsfeuerwerk bliebe den Bürgern somit in einem zweistündigen Kernzeitfenster erhalten. Reine Lichteffekte oder Raketen sind von der Regelung ohnehin nicht betroffen.

Mit diesem Vorstoß wählt die SPD eine rechtliche Nische nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 24 Abs. 2 Nr. 2 1. SprengV). Da pauschale, gemeindeweite Verbote rechtlich kaum haltbar sind, soll die Verwaltung nun prüfen, in welchen dicht besiedelten Bereichen Stahnsdorfs eine solche Einschränkung verhältnismäßig und begründbar ist. Bis zum 30. September 2026 soll Bürgermeister Bernd Albers eine rechtliche Bewertung vorlegen. Die finale Entscheidung über den Erlass einer sogenannten Allgemeinverfügung liegt in seiner Hand als örtliche Ordnungsbehörde.

In den Nachbargemeinden im TKS-Verbund sowie in der Landeshauptstadt Potsdam blickt man mit Spannung auf das Stahnsdorfer Verfahren. Bislang gilt in Teltow und Kleinmachnow die bundesweite Standardregelung: Geknallt werden darf am gesamten Silvester- und Neujahrstag, solange der Mindestabstand zu Kirchen, Krankenhäusern und Pflegeheimen eingehalten wird. Auch Potsdam verzichtet mangels rechtlicher Handhabe auf flächendeckende Verbote, schützt jedoch seit Jahren historische Areale wie die Liegenschaften der Schlösserstiftung. Sollte Stahnsdorf das Zeitfenster verordnen, wäre die Gemeinde in der Region ein Vorreiter.

In der Bürgerschaft stößt das Thema erwartungsgemäß auf emotionale Debatten. Tierbesitzer, Eltern junger Kinder und Naturschützer reagieren erleichtert. Sie erhoffen sich das Ende der tagelangen Knallerei, die oft schon vor Silvester beginnt und Haustiere in tagelange Panik versetzt. Zudem verweisen Befürworter auf weniger Müllberge und ein sinkendes Verletzungsrisiko für Passanten.

Auf der anderen Seite formiert sich Kritik von Verfechtern der Silvestertradition. Viele Bürger empfinden die zeitliche Einschränkung als behördliche Bevormundung und vermissen das traditionelle „Warmböllern“ am Nachmittag des Silvestertages.

Die größte Hürde für das Vorhaben liegt jedoch in der Praxis. Selbst unter Befürwortern wird bezweifelt, ob ein solches Verbot in den Stahnsdorfer Straßen effektiv durchsetzbar ist. Weder das gemeindeeigene Ordnungsamt noch die Polizei verfügen in der Silvesternacht über die personellen Kapazitäten, um flächendeckend Verstöße vor 23:00 Uhr zu ahnden. Kritiker sprechen daher vor einer reinen Symbolpolitik, die ohne spürbare Kontrollen wirkungslos verpuffen könnte.

Der politische Fahrplan steht fest: Ab dem 29. September durchläuft die Vorlage die zuständigen Fachausschüsse, bevor die Gemeindevertretung das finale Prüfziel beschließt. Ob Stahnsdorf am Ende tatsächlich die Uhren für Böller-Freunde umstellt, bleibt abzuwarten.

Kü

Bild: Symbolbild  (Pixabay)

 

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