Wahlomat 2025: Fragen von Lesern

Satire

Hannes K. aus Stahnsdorf ist unsicher, wen er in der kommenden Bundestagswahl wählen soll. Deshalb hat er den sogenannten Wahlomaten in Anspruch genommen. Trotz mehrfacher Durchläufe kam bei ihm immer SSW heraus. Doch den Südschleswiger Wählerverband gibt es in Brandenburg nicht. Hannes K. fragt nun, ob er auch eine andere Partei wählen dürfte. Sehr geehrter Herr Hannes K., nach dem Brandenburger Wahlgesetz ist der Wähler selbstverständlich verpflichtet, die Partei zu wählen, die ihm vom Wahlomat angezeigt wird. Doch sollte die Partei nicht auf dem Wahlzettel stehen, dann können Sie ausnahmsweise auch das ZBRZZT wählen.

Carola B. aus Teltow fragt, was mit den Daten passiert, die vom Wahlomaten ermittelt werden. Sie sorgt sich, dass diese in falsche Hände geraten. Diese Sorge ist unbegründet. Die Daten werden dem Ministerium für Demokratie und Wahrheit übermittelt und dort sorgfältig überprüft.

Peter T. aus Kleinmachnow fragt, wie es sein kann, dass er mit einer Partei übereinstimmt, die von den Medien als rechtsradikal bezeichnet wird. Wir können Sie beruhigen, Herr T. Nach der Wahl wird sich der Brandenburger Verfassungsschutz um ihren Fall kümmern.

Dr. Larissa K. aus Zehlendorf hat ein Problem. Bei ihr haben zwei Parteien dieselbe Punktzahl erreicht. Sie fragt, ob sie nun beide Parteien wählen muss. Tatsächlich gibt es für diesen Fall zwei Stimmen auf ihrem Wahlzettel. Sollten jedoch drei Parteien dieselbe Punktzahl erreichen, müsste auf dem Amt ein zusätzlicher Wahlzettel angefordert werden. Sie erhalten diesen beim zuständigen Wahlleiter.

Otto Z. aus Steglitz ist überrascht, dass das Thema Massenlandung von Aliens nicht auftaucht, obwohl es politisch von höchster Wichtigkeit ist. Hallo Herr Z.! Wir hätte da auch mal eine Frage: Sind sie alienphob?

Wir hoffen, alle wichtigen Fragen nun geklärt zu haben und wünschen allen Bürgern nächsten Sonntag ein gutes Händchen beim Ausfüllen der Wahlunterlagen.

Christian Kümpel

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