Flüchtlingsheim passé?

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Baugenehmigung abgelaufen

STEGLITZ-ZEHLENDORF.  Am 22.09.21 entschied die 13. Kammer der Verwaltungsgerichts Berlin, dass die drei Baugenehmigungen für Gemeinschaftsunterkünfte in den Gebäuden der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn abgelaufen seien. Wörtlich heißt es in der Presseerklärung des Gerichts: “Die Baugenehmigungen seien durch Zeitablauf erloschen, da die sich aus der damaligen Fassung der Berliner Bauordnung ergebende dreijährige Geltungsdauer abgelaufen sei und die Beigeladene in diesen drei Jahren nicht mit der Bauausführung begonnen habe. Der Ablauf der Drei-Jahres-Frist sei nicht durch die Klagen der Nachbarn gehemmt worden. In der Berliner Bauordnung finde sich keine entsprechende Regelung und von einer planwidrigen Regelungslücke sei nicht auszugehen. Eine Hemmung ergebe sich auch nicht aus den der beigeladenen Bauherrin auferlegten Baustopps. Denn die Klärung umwelt- und naturschutzrechtlicher Fragen sei der Risikosphäre der Bauherrin zuzurechnen.“

Sollte das Projekt dennoch weiter verfolgt werden, dann bedeutet das in jedem Fall ein Zeitgewinn für die Anwohner, die sich genau wie das Bezirksamt gegen die Flüchtlingsunterkunft an dieser Stelle wehren. Mehr noch, da der Bezirk sich weigert, einen B-Plan aufzustellen, liegt der Ball im Feld des Senats. Wenn jedoch CDU oder FDP am neuen Senat beteiligt werden, dann könnte es zu einem Aus des Projekts kommen. Sowohl CDU als auch FDP haben sich nämlich dafür ausgesprochen, den Gesundheitsstandort Heckeshorn zu reaktivieren und auf ein Heim zu verzichten.

PM/Kü

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