Kai Schultka: Ehre verletzt!
Gemeindevertreter der Linken reagiert
In Reaktion auf die Berichterstattung zu dem Fall des Gemeindevertreters, der ein Plakat abgeschnitten haben soll, schreibt der Linke Kai Schultka, ein Fraktionskollege des Gemeindevertreters, an den Herausgeber. Der BÄKE Courier bringt seine Bemerkungen als Leserbrief. Schultka hat seine Bemerkungen mit Fußnoten versehen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Die Darstellung entspricht der Sicht Schultkas, die wir für sich sprechen lassen.
Christian Kümpel
Pressemitteilung zu den infamen Falschbehauptungen des Bäke Courier gegenüber einem Stahnsdorfer Gemeindevertreter
Die Fraktion BündnisgrüneLinke der Stahnsdorfer Gemeindevertretung weist den gegen Dominik Schmidt (Grüne) implizit erhobenen schwerwiegenden Vorwurf ausdrücklich zurück, dieser habe Wahlplakate der AfD rechtswidrig entfernt. Hierbei handelt es sich um eine die Ehre verletzende und in mehrfacher Hinsicht unangemessene Falschaussage, die Christian Kümpel, ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung und zudem Herausgeber sowie Onlineredakteur des Bäke Courier, in überaus subtiler Weise gegen Schmidt erhebt. Wir fordern umgehend zur Richtigstellung der infamen Falschbehauptung und zu einer öffentlichen Entschuldigung auf! Ferner raten wir Christian Kümpel dringend an, künftig zwischen politischem Mandat und seiner Tätigkeit als Redakteur unterscheiden zu lernen, dahier ein eklatanter Interessenskonflikt besteht, wie im Pressekodex nachvollzogen werden kann.1 In der Vergangenheit hat das Verletzten journalistischer Standards, insbesondere die Verfolgung einer politischen Agenda im Gewand objektiver, in Wahrheit interessengeleiteter Berichterstattung wiederholt zu Kontroversen geführt,2 die nicht zuletzt das Vertrauensverhältnis innerhalb der Gemeindevertretung erschüttern.
In dem mit „Plakate abgehängt?“ suggestiv betitelten Onlineartikel des Bäke Courier vom 6. August wird Schmidt, ohne dass er namentlich genannt wird und dennoch für viele Bürgerinnen und Bürger eindeutig identifizierbar ist, unterschwellig unterstellt, für das Abhängen mehrerer Plakate der AfD verantwortlich zu sein.3 Demnach habe er sich „beim Abhängen“ derselben „erwischen“ lassen, wie unter Verweis auf ein Foto gemutmaßt wird, das „von einem anonymen Bürger“ zugespielt worden sei. Auf dem Bild, das dem Artikel vorangeht, ist Schmidt in der Rückansicht zu sehen. Er steht auf der oberen Sprosse einer Leiter und ist offenbar mit dem Anbringen eines Wahlplakates seiner Partei beschäftigt, wobei weder sein Kopf noch die Hände vollständig zu sehen sind, da sie über den oberen Bildrand hinausragen. Unterhalb des Grünenplakats befindet sich ein kopfüber nach unten geklapptes, von der Laterne leicht abstehendes Plakat der rechtsextremen AfD, das offensichtlich beschädigt worden ist. Dass Schmidt hierfür verantwortlich sein soll, wie in der Bildunterschrift explizit behauptet wird („Gemeindevertreter hängt Plakat ab“), lässt sich dem Bild selbst allerdings überhaupt nicht entnehmen. Wie es in Schmidts Stellungnahme hierzu heißt,4 der sich gegen den Vorwurf des Vandalismus vehement zur Wehr setzt, wurde das Bild von einer ihm unbekannten männlichen Person in einem braunen SUV aufgenommen, als er zusammen mit einer Parteifreundin am Nachmittag des 4. August Wahlplakate in der Potsdamer Allee anbrachte. Der Unbekannte ging die beiden zuvor massiv an und beschuldigte sie unter Androhung von Strafe, „das Plakat zerstört zu haben“.5 Im BC wird weder dieser Kontext und die mangelnde Aussagekraft der Bildaufnahme, noch überhaupt die Perspektive Schmidts auch nur angerissen. Stattdessen wird der Vandalismusvorwurf noch weiter zugespitzt, indem die Fraktionsvorsitzende der AfD, Marion Boas, zu Wort kommt, die den Rücktritt Schmidts fordert und damit aus der Falschbehauptung politisch Kapital zu schlagen versucht.
Das Abbringen von Wahlplakaten fällt unter die Regelung von § 303 StGB. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird demnach bestraft, wer fremde Sachen beschädigt oder zerstört. Plakate wiederrechtlich zu entfernen ist folglich alles andere als ein Kavaliersdelikt! Dasselbe gilt für üble Nachrede! Wer Tatsachenbehauptungen aufstellt und verbreitet, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen einer Person – oder in Zeiten des Wahlkampfes sogar einer ganzen Partei – nachhaltig zu beschädigen, macht sich strafbar. In abgeschwächter Form gilt das auch für journalistische Beiträge, bei denen die Grenzen des Sagbaren aus guten Gründen weit gesteckt sind. Doch auch hier gilt: Wer die Pflicht zur sorgfältigen Recherche verletzt, nicht alle zur Verfügung stehenden Quellen nutzt und wederzutreffend noch sachgerecht berichtet,6 haftet für ehrverletzende Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dominik Schmidt ist offenkundig das Opfer übler Nachrede geworden, da ihm tatsachenwidrig die Entfernung von Wahlplakaten unterstellt wird, seine Stimme in dem denunziatorischen Artikel jedoch überhaupt nicht gehört wird. Stattdessen wird den Anschuldigungen der Rechtsaußenpartei viel Raum gegeben. Bedenklich ist das, weil zwischen dem Herausgeber des Bäke-Courier und der rechtsextremen AfD in der Vergangenheit eine enge Verbindung bestand. Im Jahr 2014 wurde Kümpel für die Rechtaußenpartei in die Gemeindevertretung Stahnsdorf gewählt. Auch wenn er noch im selben Jahr aus der Partei austrat, besteht die politische Zusammenarbeit fort. Dass sich die Ausübung eines politischen Mandats sowie das Verfolgen einer spezifischen politischen Agenda nur schwer mit dem Anspruch des Bäke Courier vereinbaren lässt, „[u]nabhängige Monatszeitung für die Region am Teltowkanal“ zu sein,7 wenn eine einzige Person auf beiden Feldern agiert, liegt auf der Hand. Mit einer Auflagenhöhe von 21.000 Exemplaren ist die Printversion des Bäke Courier eines der am meisten rezipierten Medien in Stahnsdorf und Umgebung, das nicht zuletzt durch seine Onlinepräsenz in den sozialen Medien viel Aufmerksamkeit generiert: ein nicht nur in Wahlkampfzeiten wirksames Instrument, um die eigene Deutungshoheit in politischen Fragen durchzusetzen. Dass dabei die Schädigung des Ansehens eines Kollegen der Gemeindevertretung bewusst in Kauf genommen wird, lässt nicht nur Rückfragen an den professionellen journalistischen Umgang mit Fakten, sondern die charakterlichen Qualitäten des Verfassers laut werden.
Kai Schultka
Fußnoten
1 Vgl. hierzu die klaren Regelungen des Presskodex, Ziffer 6 („Trennung von Tätigkeiten“).
2 Vgl. hierzu die weit über die Region hinaus ausstrahlende Wirkung des im Januar veröffentlichen Artikels über „Masturbationszimmer“ in Teltower Kitas: faktencheck.afp.com/nein-eine-paedagogin-hat-keine-masturbationszimmer-fuer-kitas-gefordert (letzter Zugriff am 9. August 2021).
3 Christian Kümpel: Plakate abgehängt? In: Bäke Courier vom 6. August 2021. Abrufbar unter: https://baeke-courier.de/2021/08/06/plakate-abhaengen/
4 Dominik Schmidt: Ein Statement zu den Anschuldigungen eines Bürgers und der AfD, welche im Bäke-Courier geäußert wurden. In: www.gruene-stahnsdorf.de/aktuelles/ (letzter Zugriff am 9. August 2021).
5 Vgl. ebd.
6 Vgl. Presskodex, Ziffer 2 („Sorgfalt“). In: www.presserat.de/pressekodex.html (letzter Zugriff am 9. August 2021).
7 So der Untertitel der Printausgabe