Nur mit WBS-Schein

Kleinmachnow baut Sozialwohnungen

KLEINMACHNOW.   Auf dem Grundstück Förster-Funke-Allee 107/109 errichtet die Gewog zwei Häuser mit insgesamt 32 Wohnungen. Der Baubeginn ist für Mai 2025, die Baufertigstellung für Ende 2026 geplant. Alle Wohnungen werden mit Mitteln des Landes Brandenburg im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus finanziert. 

Voraussetzung zur Anmietung einer dieser Wohnungen ist allerdings ein Wohnberechtigungsschein (WBS), je nach Einkommenssituation. Ein Wohnberechtigungsschein ist dabei nur ein Jahr gültig. Ein Antrag zur jetzigen Situation daher nicht zielführend. Darüber hinaus weist die Gemeinde Kleinmachnow darauf hin, ist ein WBS keine Garantie darstellt, auch eine Wohnung zu bekommen. Vielmehr sollte man sich auch in anderen Gemeinden bemühen.

Insgesamt sieht es allerdings für Sozialwohnungen in Brandenburg mau aus. Es sollen nach Angaben des RBB bis 2030 270.000 Wohnungen mit Sozialbindung fehlen, und jedes Jahr fallen weitere Wohnungen aus der Sozialbindung. Das Land hat dazu die Mittel für den weiteren sozialen Wohnungsbau eingestampft. Die Haushaltslage lässt es einfach nicht zu.

PM/Kü

Bild: Projekt in der Förster-Funke-Allee (Grafik Gemeinde Kleinmachnow)

 

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