Inventur des Grundbesitzes hat begonnen
Finanzamt Potsdam stellte sein Vorgehen für die Grundsteuerreform in Brandenburg vor
KLEINMACHNOW. „Sie können alle beruhigt schlafen“, verkündete eine freundliche Mitarbeiterin des Finanzamts Potsdam Ende Juni bei einer gut besuchten Infoveranstaltung zum Thema „Grundsteuerwerterklärung“ im Kleinmachnower Rathaussaal.
Am 1. Juli begann die bundesweite Reform der Grundsteuer mit einer Abfrage durch die Finanzämter. Auf „elster.de“, dem elektronischen Portal der Finanzämter, ist das Formular zur Grundbesitzerfassung seitdem freigeschaltet. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dem örtlichen Finanzamt über Grundstücke, gegebenenfalls Wohnungen, Gebäude sowie Erbbaurechte Auskunft zu geben – und zwar elektronisch bis zum 31. Oktober 2022. In Ausnahmefällen werden in der Steinstraße, dem Sitz des Potsdamer Finanzamtes, auch Papiervordrucke zum Ausfüllen per Hand ausgehändigt.
Die bundesweite „Inventur“ der Grundstücke mit Stichtag 1.1.2022 muss erfolgen, weil das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden hat, die alten zugrundeliegenden Grundstückswerte seien erheblich veraltet und damit ungerecht. Die Bodenrichtwerte für die kassierte Grundsteuerbemessung, die den Grundstückswert je Quadratmeter festlegen, stammen in den neuen Bundesländern aus der Anfangszeit der 1930er Jahre. In TKS haben sie sich bekanntlich seit der Wende erheblich nach oben bewegt.
Die Sorge, dass die bis 2025 neu berechnete und zu zahlende Grundsteuer nun genauso steigen könnte wie die in den vergangenen Jahren gestiegenen Grundstückswerte, wurde von einigen Besuchern der Infoveranstaltung geteilt. Das sei aber völlig unbegründet, so die Sprecherinnen der Finanzbehörde unisono.
Hausverkauf aufgrund hoher Steuern?
„Keiner muss sein Haus verkaufen, weil er bald die Steuer darauf nicht mehr bezahlen kann“, versicherten die Podiumsgäste in Kleinmachnow. Und was sich sehr komplex anhöre, sei am Ende einfach zu lösen, denn die Gemeinden müssen nur parallel den Hebesatz senken, mit dem die neue Grundsteuer errechnet werde. Das Gericht habe nämlich auch entschieden, dass die den Kommunen zugutekommende Steuereinnahme nicht steigen darf.
BIK-Gemeindevertreter Roland Templin bestätigte am Rande, dass für die Kleinmachnower Verwaltung bereits ein entsprechender Beschluss vorliege. „Manche werden mehr bezahlen als vorher, andere aber auch weniger“, sagt der Sprecher der Bürgerinitiative voraus. Schließlich müsse im Ergebnis am Ende dieselbe Summe herauskommen. Alles also ein großer Aufwand für Nichts? Nein, sagen die Finanzbehörden, und die Situation werde sichtbar gemacht. Die Brandenburger Finanzämter und die Gemeinden werden allen Eigentümern dabei helfen.
Kleinmachnows Gemeinde-Kämmerin Doris Braune kündigte an, dass das Bauamt allen Bürgern auf Antrag ihre Katasterdaten – zum Beispiel zu Gemarkung, Flurstück oder Grundbuchblattnummer – zusendet. Auch Bau- und Bezugsdaten seien vorhanden. Kosten für den Verwaltungakt: 7,20 Euro. Das Land Brandenburg hat aber auch ein Informationsportal ins Netz gestellt mit Daten zu jedem Grundstück, unter anderem allen Bodenrichtwerten (s. Infokasten). Errechnet sind diese sehr pauschal durch einen Gutachterausschuss auch mit Fachleuten aus den Gemeinden, die die Preise aus Kauffällen zugrunde gelegt haben.
Sorgfältig aufheben sollte man den Aufforderungsbrief des Finanzamtes. Dieser beinhaltet das Aktenzeichen, das anzugeben ist. Der nächste Brief von der Behörde enthält den Grundsteuermessbescheid, mit dem die Kommune den endgültigen Steuersatz berechnet.
Wer bereits mit Elster-online seine Steuererklärung selber erledigt, der arbeitet bereits mit einem Benutzerkonto – dem notwendigen Zugang. Rund zwei Wochen dauert es, ein neues Benutzerkonto zu erstellen. Die Finanzämter vergeben bei Bedarf Termine, um gemeinsam die digitalen Schlüssel zu bestellen.
Das digitale Grundsteuer-Befragungsformular enthält Informationsseiten zu allen Fragen. Gleichzeitig empfehlen die Grundsteuerexperten der Finanzämter, nicht befriedigend zu beantwortende Fragen im zusätzlichen Textfeld zu erläutern. Zum Beispiel, wenn der vorgegebene Bodenrichtwert nicht nachvollziehbar ist, weil das Grundstück zum Teil als Straße öffentlich genutzt wird oder nicht bebaubar ist.
Alle sieben Jahre wolle man jetzt die Grundstückswerte abfragen und berechnen, damit nicht wieder neue Ungerechtigkeiten entstehen können. gm
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Viel Informationsmaterial und viele Fragen … (Foto: gm)